Kostenloser Einblick in die Unterweisung
Modul 1 · Unfallversicherung und Arbeitssicherheit
Gesetzliche Unfallversicherung (VBG)
Versicherungsschutz, Arbeitsunfälle und sicheres Verhalten im Büro.
Lernziel
Nach dieser Lektion wissen Sie, über welche Berufsgenossenschaft Sie abgesichert sind und welche Leistungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernommen werden.
Ihr Versicherungsträger
Sie sind während Ihrer Arbeitszeit sowie auf den direkten Wegen von und zur Arbeitsstätte über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert.

Was ist versichert?
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft umfassend die Kosten für Ihre medizinische Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Absicherung:
- Medizinische Versorgung: Erforderliche Ärztinnen-/Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Therapien.
- Körperhilfsmittel: Ersatz oder Reparatur von Hilfsmitteln (z. B. Brillen, Hörgeräte oder Prothesen), sofern diese beim Unfall beschädigt wurden.
- Verletztengeld: Lohnersatzleistung der BG ab der 7. Woche (im Anschluss an die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber).
Wichtiger Verhaltenshinweis im Notfall (D-Arzt):
Suchen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall (sofern es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt) immer eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Diese sind speziell für die Versorgung und Abrechnung über die Unfallversicherung zugelassen. D-Ärzte arbeiten in der Regel als niedergelassene Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie in eigener Praxis sowie an Krankenhäusern in Notaufnahmen oder unfallchirurgischen Ambulanzen.
Was ist nicht versichert?
Reine Sachschäden an privaten Kleidungsstücken, Uhren oder privaten Fahrzeugen sind über die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt.
Kurzer Wissenscheck
Welche der folgenden Leistungen übernimmt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall?
Diese Vorschau speichert keinen Lernfortschritt und stellt kein Zertifikat aus.
